In unserer Praxis steht der Mensch im Mittelpunkt. Wir bieten psychologische Begleitung, die Zeit lässt, ehrlich ist und Raum schafft – unabhängig von Krankenkassen und langen Wartezeiten. Unsere Leistungen sind Selbstzahler-Angebote, das heißt: Sie werden privat bezahlt.
Viele Klient*innen fragen uns, warum das so ist und warum die Krankenkasse diese Kosten nicht übernimmt. Hier möchten wir erklären, was sich gesetzlich verändert hat und welche Möglichkeiten es dennoch gibt, Unterstützung zu erhalten.
Warum unsere Preise notwendig und fair sind
Unsere Preise orientieren sich an den durchschnittlichen Honorarsätzen für psychologische Beratung und therapeutische Begleitung in Sachsen und Leipzig. Sie ermöglichen uns, unabhängig zu arbeiten und Ihnen die Zeit zu geben, die Sie brauchen – ohne starre Taktung, Antragsstress oder Abrechnungsvorgaben.
Übersicht
Finanzierungsmöglichkeiten
Gesetzlich Versicherte
Unsere Psychologische Privatpraxis ist nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen und kann daher die Kosten der Behandlung nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Kosten einer Kurzzeitpsychotherapie übergangsweise als Selbstzahler zu übernehmen, bis Sie einen Therapieplatz in einer kassenzugelassenen Praxis gefunden haben. Zum Kostenerstattungsverfahren lesen Sie bitte hier.
Privat Versicherte
Von einigen privaten Krankenkassen oder bei bestimmten Zusatztarifen wird ein Teil unserer therapeutischen Leistungen übernommen. Prüfen Sie bitte im Vorfeld, ob die Psychotherapie bei Psychologen mit Heilkundeerlaubnis für Psychotherapie zu den Leistungen Ihres individuellen Versicherungsvertrages gehört.
Ansonsten besteht für Sie immer die Möglichkeit, die Kosten der Psychotherapie übergangsweise als Selbstzahler zu übernehmen, bis Sie einen Therapieplatz in einer kassenzugelassenen Praxis gefunden haben.
Selbstzahler*Innen
Bei Selbstzahlern entfallen sämtliche Antragsformalitäten. Die Vereinbarungen werden in einem Behandlungsvertrag zwischen Ihnen als Klient*in und unserer Praxis geregelt.
Sie treten als Selbstzahler auf und tragen die Kosten für die Psychotherapie privat. Dadurch ergeben sich für Sie mehrere Vorteile:
- Sie haben keine Wartezeiten und erhalten sofort einen Therapieplatz, da Sie nicht auf die Bewilligung einer Krankenversicherung warten müssen.
- Sie werden nicht von einer Versicherung als „psychisch krank“ oder „psychisch vorerkrankt“ erfasst.
- Freie Methodenwahl: Wenn Sie die Therapie privat finanzieren, sind wir in unserer Zusammenarbeit nicht an die Einschränkungen der jeweiligen Krankenkasse gebunden.
- Steuerliche Absetzbarkeit der privat getragenen Psychotherapie als „außergewöhnliche Belastung“.
- Keine Bürokratie mit Krankenversicherungen, weder für Sie noch für mich als Behandelnde.
Leistungsbezieher*Innen bei der Agentur für Arbeit
bzw. beim Jobcenter
Wir sind neben unserer Praxistätigkeit zusätzlich als Bildungsträger AZAV-zertifiziert und bieten darüber ein „Lösungsorientiertes Einzelcoaching“ an. In diesem psychologischen Einzelcoaching liegt der Fokus auf Ihrer Stabilisierung und auf einem perspektivischen Arbeitsmarkteinstieg. Wenn Sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten, ist eine vollständige Kostenübernahme durch das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit möglich. Bei der Beantragung unterstützen wir Sie gern. Lesen Sie bitter hier zur Förderung durch einen AVGS-Gutschein.
Soldat*Innen
Die Kostenübernahme für eine Therapie erfolgt über die Heilfürsorge.
Bitte bringen Sie zum Erstgespräch eine Kostenübernahmeerklärung von Ihrem Truppenarzt mit.
Kosten
Ein Auszug aus unserer Preisstruktur:
- Psychologisches Erstgespräch (30 Minuten): 49€
- Einzelsitzung (60 Minuten): 95 €
- Paar- oder Angehörigengespräch (60 Minuten): 95 €
Diese Preise gelten als Selbstzahler-Leistungen und werden direkt mit Ihnen vereinbart (§ 611 BGB – privater Behandlungsvertrag). Sie behalten damit die volle Kontrolle über Dauer, Häufigkeit und Themen Ihrer Begleitung – ohne bürokratische Hürden.
Sozialtarif
Da wir der Meinung sind, dass auch finanziell schlechter gestellte Menschen einen Zugang zu Psychotherapie haben sollen, bieten wir Ihnen bei entsprechendem Nachweis einen Preisnachlass von 30% auf die entstehenden Behandlungskosten. Sprechen Sie uns an!
Ausfallhonorar
Sobald Sie einen festen Termin vereinbaren, gehen Sie eine vertragliche Beziehung ein. Sollten Sie den vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Abmeldung nicht wahrnehmen, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 60,00€ berechnet, da es uns leider nicht möglich ist, den Termin so kurzfristig neu zu vergeben. Diese Kosten sind bei keinem Kostenträger erstattungsfähig. Eine Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn Sie bis 24 Stunden vor Ihrem Termin absagen.
