
Wichtige Informationen
zur ADHS Diagnostik
Sehr geehrte Klient*innen,
in Deutschland ist klar geregelt, auf welcher Grundlage und durch wen ADHS-Medikamente verschrieben werden dürfen.
Schritt 1: Diagnose
Zunächst brauchen Sie eine fundierte Diagnose. Fachlich können das Screening und die Diagnostik z.B. durch speziell ausgebildete Ärzt*innen, Psycholog*innen, ADHS-Coaches, Psychotherapeut*innen oder Psychiater*innen durchgeführt werden und Sie erhalten in der Regel nach einigen Terminen eine Einschätzung bzw. einen Befund.
Um Zugang zu ADHS-Medikamenten zu erhalten, benötigen Sie in Deutschland jedoch eine Diagnose, die von ausschließlich einer der folgenden Berufsgruppen gestellt werden muss:
- Psychiater*innen, für Kinder und Jugendliche bzw. für Erwachsene
- Neurolog*innen
- Psychologische Psychotherapeut*innen
Schritt 2: Verschreibende Fachärzt*innen
Medikamente dürfen ausschließlich von Ärzt*innen verschrieben werden, also Fachärzt*innen für Psychiatrie oder Neurologie.
Wichtig:
Auf der Basis der oben beschriebenen gesetzlichen Regelungen erhalten Sie von uns KEINE Diagnose, die Ihnen den Zugang zu ADHS-Medikamenten ermöglicht.
