Und warum es kaum noch greift.
Bis vor wenigen Jahren konnten gesetzlich Versicherte in bestimmten Fällen eine psychologische Behandlung in einer Privatpraxis beginnen und sich die Kosten im Nachhinein über die Krankenkasse erstatten lassen. Dieses sogenannte Kostenerstattungsverfahren war eine Möglichkeit, Hilfe zu erhalten, wenn alle Kassensitze belegt waren und kein Therapieplatz verfügbar war.
Seit den gesetzlichen Änderungen im Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und den Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen wird dieses Verfahren jedoch nur noch sehr selten bewilligt. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Therapie heute fast ausschließlich dann, wenn sie bei einer zugelassenen psychotherapeutischen Praxis mit Approbation und Kassenzulassung erfolgt.
Das bedeutet: Praxen wie unsere, die nicht kassenärztlich zugelassen sind, können keine Leistungen über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen. Deshalb bieten wir unsere Begleitung außerhalb der kassenärztlichen Versorgung an – mit klaren Preisen und direkter Vereinbarung zwischen Ihnen und uns.
Hilfe zu suchen bedeutet, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen. Sie können sich gerne an uns wenden.
